Vorstand und Satzung

Die Vorstandsmitglieder

  • 1. Vorstand: Wolf Dietrich Graf von Hundt
  • 2. Vorstand: Anton Haas
  • Kassier: Konrad Lechner
  • Schriftführer: Ralf Egerland

Die Satzung

1. Sitz und Zweck des Vereins 

Sitz des Vereins ist Unterweikertshofen. Er verfolgt als Zweck die Erhaltung und Nutzung des alten Schulhauses in Unterweikertshofen für die Bevölkerung vornehmlich der Bürger von Unterweikertshofen. Insbesondere verfolgt er Zwecke des § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Denkmalschutz). Diesbezüglich wird der Verein Geld- und Sachspenden einwerben. Der Verein soll im Vereinsregister des Amtsgerichts Dachau eingetragen werden.

2. Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, Abschnitt steuerbegünstigte Zwecke). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Ferner darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Bürgerin/jeder Bürger mit Erreichen des 18. Lebensjahres werden, der das Ziel des Vereins anerkennt und unterstützt; Jugendliche und Kinder nur mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

4. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15,-€/Jahr. Er ist im Bankeinzugsverfahren im voraus zu entrichten. Sollte ein Mitglied mehr als ein Jahr mit dem Beitrag im Rückstand sein, erlischt die Mitgliedschaft automatisch.

5. Vorstand

Der Vorstand besteht aus: 1. Vorstand, 2.Vorstand, Kassier, Schriftführer und bis zu drei Beisitzern. Der Vorstand wird für jeweils 4 Jahre gewählt. Die Vorstände und der Kassier sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.

6. Hauptversammlung

Der Verein hält jährlich am Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) seine Hauptversammlung ab. Die Versammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen erfordern eine 2/3 Mehrheit der erschienen Mitglieder. Außerordentliche Versammlungen sind mindestens 2 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Über die Versammlungen ist ein Protokoll zu fertigen.

7. Auflösung des Vereins

Der Verein kann nur im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dazu sind ¾ der anwesenden Stimmen erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der Gemeinnützigkeit fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Erdweg zur Verwendung zu Zwecken des § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Denkmalschutz) im Ortsteil Unterweikertshofen.